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Elektrische Vorheizung:
Dieser wird der 12 V oder 24 V Bordspannung betrieben, und erwärmt das P-Öl vor dem Start auf ca. 70 C. Eine hohe Heizleistung des Elementes ist daher wichtig, diese sollte aber bei steigender Temperatur absinken. Die kann nur ein Element mit einem PTC. Sobald der Motor die ersten Km gelaufen ist, erwärmt er das Kühlwasser, welches nun über einen Wärmetauscher das Pflanzenöl erwärmt. Das erwärmte Pflanzenöl fliest dann auf seinem Weg zur Einspritzpumpe noch durch den Elektrischen Pflanzenölvorheizer. Dieser ist mit einem Temperaturschalter ausgestattet. Hat das Pflanzenöl eine Temperatur von 70 C° erreicht, schaltet der elektrische Vorheizer ab. Sinkt die Temperatur unter 70°, dann schaltet er sich wieder ein und die Temperaturdifferenz wird nachgeheizt. Auf eine ordentliche Verlegung der Stromversorgung des Heizelements ist zu achten, den es werden bis zu 260 Watt verbraucht. Wie schon zuvor erwähnt, sollte darauf geachtet werden, dass der Vorheizer kein Kupfer als wärmeübertragendes Element verwendet. Wer möchte kann auch eine Temperaturanzeige einzubauen. Mit ihr ist man immer im Bilde, wie im Moment die Temperatur des Pflanzenöls liegt und ob alle Systeme ordentlich arbeiten.
Anmerkung zu den Elektrischen Zusatzheizern: Es gibt viele solcher Geräte, meist überteuert und technisch nicht sicher, welche im Internet oder auch in Auktionshäusern angeboten
werden. Die meisten werden mit Glühkerzen betrieben und sind
nur bedingt geeignet und betriebssicher. Eine Glühkerze ist nur für wenige Minuten Kurzzeitbetrieb ausgelegt, aber nicht für Dauerbetrieb. Es wird auch oft mit einer Absicherung durch einen Thermoschalter geworben, doch bei einem Ausfall von diesem schaltet im ungünstigen Fall die Glühkerze überhaupt nicht mehr ab und es werden Temperaturen von über 400 C° erreicht, das P-Öl gast aus und brennt. Bei vielen Baulösungen wird das Pflanzenöl punktuell erwärmt, was zur Überhitzung des Pflanzenöls und somit zur Ausgasung oder Bildung von Festkörpern trotz Thermoschalter führen kann. Somit sind Schäden an der ESP vorprogrammiert. Die einzige sichere Lösung sind in diesem Bereich Vorheizer mit PTC-Elementen , welche sich mit zunehmender Temperatur selbst begrenzen. Somit ist eine Überhitzung auch bei defektem Thermoschalter ausgeschlossen. Es wird immer wieder mit
TÜV Freiheit geworben nach §22 StVO. Dies ist falsch, es gilt §19 StVO, Absatz 7.3 laut Auskunft des TÜV Hessen. Dieser besagt, dass elektrische Kraftstoff Zusatzheizer eintragungspflichtig sind, ausser
es liegt eine entsprechende Bauartgenehmigung vor. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
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